Man habe einen besseren Zugang zu seinen Emotionen gefunden und es sei Verbesserungspotential vorhanden. Er habe das Ziel, seine Emotionen im Gespräch mit Bezugspersonen zu äussern, teilweise erreicht (pag. 2208 f. Vollzugsakten Bd. 5). Aus dem Vollzugsbericht vom 25. April 2022 geht auch hervor, dass der Beschwerdeführer im März 2022 im Rahmen eines Konflikts umsichtig reagiert habe, so dass der Streit nicht eskaliert sei, und er sich Hilfe beim Arbeitsagogen geholt habe (Vollzugsakten pag. 2249 Bd. 5).