1165 und pag. 1668 Vollzugsakten Bd. 4). Sie räumte alsdann auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ein, die aktuelle Entwicklung des Beschwerdeführers sei erfreulich und er habe im Bereich der Impulskontrolle scheinbar Fortschritte gemacht. Auch den aktuellen Vollzugsakten sind Besserungen zu entnehmen. So kann der Beschwerdeführer gemäss dem Vollzugsplan für die Zeit bis zum 24. August 2021 etwa neu in Rollenspielen zur Sprache bringen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Man habe einen besseren Zugang zu seinen Emotionen gefunden und es sei Verbesserungspotential vorhanden.