Aus dieser Optik lässt sich allen drei Gutachten sowie den Therapieberichten mehrfach entnehmen, dass der Beschwerdeführer stets Therapiewillen gezeigt hat. Insbesondere aus dem Gutachten von 2021 geht ausserdem hervor, es werde empfohlen, den Beschwerdeführer weiterhin intensiv therapeutisch zu begleiten. Dabei empfehle sich in erster Linie, dessen Emotionswahrnehmung zu trainieren und ihn in der Mitteilung seines Befindens zu stärken. Nicht zuletzt werde die engmaschige Bezugspersonenarbeit wie auch die therapeutische Begleitung dem Beschwerdeführer helfen, den Vollzug gut zu meistern und stabil zu bleiben (vgl. pag.