42 in der Pflicht sein, für den Beschwerdeführer ein Setting zu finden oder zu schaffen, welches dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit gerecht wird. Dabei ist nach Ansicht der Kammer aber auch fundamental, der öffentlichen Sicherheit sowie der sexuellen Unversehrtheit von Minderjährigen höchste Priorität zuzugestehen; eine Freilassung ohne Achtung dieser Grundsätze ist mithin ausgeschlossen.