41 schritte geschafft. Er habe bei begleiteten Ausgängen mehrmals gut auf Begegnungen mit Kindern reagiert. Die Vollzugsakten enthielten mehrere Hinweise auf Besserungspotential. Es gäbe kleine aber klare Verbesserungen. Seit dem Vorfall Ende 2019 habe der Beschwerdeführer sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Auch im aktuellen Gutachten werde eine weitere therapeutische Betreuung angeregt. Das Halten einer erreichten Verbesserung sei auch eine legalprognostisch relevante Therapie im Sinne von Art.