Bei der letzten Verlängerung sei ausgeführt worden, es werden eine Verlegung nach P.________ empfohlen und in diesem Rahmen seien noch leichte Verbesserungen möglich. Es sei klar, dass der Beschwerdeführer die Ziele anhand der Beurteilung von Dr. med. D.________ nicht erreicht habe. Messe man die Verbesserungen des Beschwerdeführers demgegenüber an den Zielen anhand des Gutachtens von 2016, habe er diese weitgehend erreicht. Er sei erfolgreich von der JVA S.________ nach P.________ verlegt worden und habe mehrere Lockerungs-