Hauptakten). Im Hinblick auf die Legalprognose sei beim Beschwerdeführer von Untherapierbarkeit zu sprechen (pag. 155 Z. 440 ff. Hauptakten). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. Juli 2022 sagte Dr. med. D.________ aus, Therapie sei sehr wichtig, damit der Beschwerdeführer in seinem Setting zufrieden sein und funktionieren könne. Das, was jetzt gemacht werde, müsse fortgesetzt werden, damit keine Rückschritte gemacht würden.