Vor allem zu Beginn der Massnahme hätten vermehrte emotionale Labilisierung und impulsives Verhalten festgestellt werden können, was durch eine therapeutische Bearbeitung der Emotionskontrolle gebessert worden sei. Risikorelevantes Verhalten im engeren Sinne sei vom Beschwerdeführer durch leichte Gewalt gegen Gegenstände und einmalig eine Ohrfeige an einen Miteingewiesenen gezeigt worden.