Durch die Teilnahme an einem Behandlungsprogramm liesse sich der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnen. Das Behandlungsprogramm müsse auf die Behandlung der Defizite einerseits und auf die Bearbeitung der Delinquenz andererseits ausgerichtet sein (pag. 452 Vollzugsakten Bd. 2). Eine störungs- und deliktorientierte Behandlung im Einzel- und Gruppensetting in der JVA S.________ oder P.________ erscheine geeignet, um der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen (pag. 453 Vollzugsakten Bd. 2).