Während der Berichtsperiode sei es zu einem kritischen Zwischenfall gekommen. Weitere Vollzugslockerungen als die bestehenden könnten legalprognostisch nicht empfohlen werden (pag. 1525 Vollzugsakten Bd. 4). Im Bericht vom 24. April 2022 wurde festgehalten, der allgemeine Vollzugsverlauf sei positiv. Die risikorelevante Beeinflussbarkeit werde als gering und das individuelle Risikomanagement als unzureichend eingeschätzt (pag. 2268 Vollzugsakten Bd. 5).