Seit dem 4. Juli 2018 befindet sich der Beschwerdeführer in der offenen Abteilung (Grundstufe) der JVA P.________. Dort fanden seit dem 11. Juli 2018 wöchentlich psychotherapeutische Einzelgespräche sowie Gruppentherapien statt. Im Therapieverlaufsbericht vom 5. November 2018 wurde zusammenfassend festgehalten, dass die Therapie gut verlaufe. Der Beschwerdeführer zeige ein rationales Schuldeingeständnis und wirke am therapeutischen Prozess kooperativ mit.