Es sei kritisch zu betrachten, dass keine hormonelle Ausgangsbestimmung vorhanden sei, denn es sei vorstellbar, dass beim Beschwerdeführer infolge der langjährigen Androcur-Behandlung bereits eine Hodenatrophie mit natürlich tiefen Testosteronwerten bestehe, was die Bedeutung des Testosterons für die Tat, aber auch den Sinn der chemischen Kastration fraglich erscheinen lasse. Beim Beschwerdeführer könne auch keine Hypersexualität ausgemacht werden und vom letzten Gutachter sei nicht einmal mehr eine sexuelle Präferenzstörung diagnostiziert worden sei.