im Gutachten von 2021 als «nicht lege artis» bezeichnet: pag. 1664 Vollzugsakten Bd. 4) mit antiandrogenen Medikamenten behandelt worden. Es sei kritisch zu betrachten, dass keine hormonelle Ausgangsbestimmung vorhanden sei, denn es sei vorstellbar, dass beim Beschwerdeführer infolge der langjährigen Androcur-Behandlung bereits eine Hodenatrophie mit natürlich tiefen Testosteronwerten bestehe, was die Bedeutung des Testosterons für die Tat, aber auch den Sinn der chemischen Kastration fraglich erscheinen lasse.