Dieses zu integrieren, könne noch vertieft werden. Als Problemschwerpunkte seien die Selbstwertproblematik und die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung erfasst worden. Auch die Beziehungsschwierigkeiten seien besprochen worden und nicht zuletzt die Impulskontrolle und die emotionale Labilität. Zur triebdämpfenden Medikation sei festgestellt worden, dass sich diesbezüglich aus den Akten eine unklare Situation ergebe. Der Beschwerdeführer sei über Jahre (mutmasslich von 1990 bis 1999: pag. 1664 Vollzugsakten Bd. 4; ab 2015 mit Salvacyl: pag. 1608 Vollzugsakten Bd. 4; im Gutachten von 2021 als «nicht lege artis» bezeichnet: pag.