32 den. Herr A.________ ergänzte, dass sich die Leute im Wohnheim V.________ unsicher gefühlt hätten, weil er dort nicht mehr habe arbeiten wollen. Er habe sich bei der Arbeit nicht mehr wohl gefühlt. 1995 sei er für ca. fünf Monate nach P.________ zurückverlegt worden. Diese Rückverlegung sei eine reine Vorsichtsmassnahme gewesen, eine Straftat habe nicht vorgelegen. Er selbst habe diese Entscheidung gutgeheissen, da es ihm in P.________ gut gefallen habe.