327 Z. 22 ff.). Gefragt nach dem Umstand, weshalb sie bei der Anwendung des Prognoseinstruments FOTRES betreffend das Zieldelikt «Tötung» zum Schluss gekommen sei, es bestünde eine deutliche Rückfallgefahr, obwohl der Beschwerdeführer seit 1984 kein tötungsnahes Delikt mehr begangen habe, wobei er davon rund 9 Jahre in Freiheit verbracht habe und auch während des Vollzugs Gelegenheit dazu gehabt hätte, sagte sie aus, sie sei in diesem Zusammenhang von den Aussagen des Beschwerdeführers ausgegangen, wonach er nicht genau wisse, was mit den Mädchen passiert wäre, wenn nicht das eine Mädchen mit Schreien begonnen hätte.