9.10 Aussagen der Gutachterin anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung Die Gutachterin führte betreffend die Legalprognose anlässlich oberinstanzlichen Verhandlung aus, es sei betreffend die Probleme des Beschwerdeführers mit der Impulskontrolle erfreulich, dass er auf die Anordnung der Verwahrung durch die Vorinstanz so positiv reagiert habe (pag. 327 Z. 22 ff.).