mit sehr kurzem Tatvorlauf und deutlich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit ohne vorgängige Planung erfolgen würden. Sämtliche emotional aufwühlenden Ereignisse und die daraus folgenden Gefühlszustände des Beschwerdeführers seien als Risikofaktoren zu nennen. Wichtigster Risikofaktor seien jedoch unbegleitete Kontakte zu präpubertären Kindern (pag. 897 Vollzugsakten Bd. 3). 9.9 Fazit Gutachten 2021