28 von der Schwere der bereits 1984 begangen Delikte aus (pag. 267 Vollzugsakten Bd. 2). 9.8 Fazit Gutachten 2016 Im Gutachten aus dem Jahr 2016 wurde das tatzeitnahe Risiko des Beschwerdeführers für die erneute Ausübung von Gewalt- und Sexualdelikten als moderat bis deutlich eingeschätzt. Im aktuellen Setting sei sie gering und im Rahmen der Gewährung begleiteter Ausgänge und Urlaube bis maximal Tagesurlaube gering bis moderat unter der Voraussetzung, dass sämtliche Lockerungsstufen problemlos durchgeführt werden könnten (vgl. pag.