1699 für das Zieldelikt «sexuelle Handlungen mit Kindern». Betreffend das vorliegend im Zentrum stehende Zieldelikt «sexuelle Handlungen mit Kindern» erscheint die Beurteilung eher pessimistisch, wenn auch nicht gerade unzutreffend. So erscheint die Beurteilung des Beschwerdeführers bezüglich Ehrlichkeit und Offenheit («gering») in Anbetracht des Therapieverlaufs sowie seines bereits anlässlich der ersten Einvernahme dargelegten Therapiebedürfnisses eher als streng.