Betreffend das Zieldelikt «Tötungsdelikt» zeigt sich das Basis-Rückfallrisiko (bzw. strukturelle Rückfallrisiko) sowohl 2016 wie 2021 deutlich (3) und die Basis- Beinflussbarkeit war bei beiden gering bis moderat (1.5). Auch das aktuelle Rückfallrisiko bezeichneten beide Gutachter als deutlich (3) und die aktuelle Beeinflussbarkeit wurde 2016 als gering bis moderat (1.5) und 2021 gering (1) eingestuft. Die konkrete Beurteilung des Beschwerdeführers im Gutachten von 2021 findet sich im Anhang ab pag. 1687 der Vollzugsakten für das Zieldelikt «Tötung» und ab pag. 1699 für das Zieldelikt «sexuelle Handlungen mit Kindern».