Eine um einen Punkt pessimistischere Einschätzung (-3) würde zu einer Rückfallwahrscheinlichkeit von 26% innert 5 Jahren und von 51% innert 12 Jahren führen. Nähme man als Indexdelikte nicht die sexuellen Handlungen mit Kindern 2011, sondern die Gewaltdelikte von 1984, so käme man auf einen Wert von -8, was ebenfalls der Risikokategorie 4 entspricht. In Ergänzung zum Gutachten sowie dem vorinstanzlichen Entscheid ist in Erinnerung zu rufen, dass der VRAG-R 9 Risikokategorien kennt, wobei die unterste Risikokategorie (1) immer noch eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 9% nach 5 Jahren und von 15% nach 12 Jahren ergibt.