Item 5: Punktwert der kriminellen Vergangenheit für Verurteilungen oder Anklagen von nichtgewalttätigen Straftaten vor dem Index-Delikt (aus dem Cormier-Lang-System) Bei Herrn A.________ sind vor dem Anlassdelikt vom 23.08.2011, keine Verurteilungen oder Anklagen wegen nicht gewalttätiger Straftaten aktenkundig. Dies ergibt eine Gesamtwertung von -3 Punkten. Item 6: Bewährungsversagen Bei Herrn A.________ sind keine Verstösse gegen Weisungen oder Bewährungsauflagen im Rahmen der Verwahrungsmassnahme (nach den Delikten von 1984) bekannt. Dies ergibt eine Gesamtwertung von -2 Punkten.