Der Explorand wies sowohl in der Vergangenheit wie auch zum Zeitpunkt der Delikte, keine Alkohol- oder Drogenprobleme auf. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass Herr A.________ weder anlässlich der Delikte im Jahre 1984 noch während der Anlassdelikte im Jahre 2011 unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Dies ergibt gemäss Handbuch eine Gesamtwertung von -2 Punkten. Item 4: Ehestatus zur Zeit des Index-Delikts Der Explorand war zum Zeitpunkt der Indexdelikte vom 23.08.2011 nicht verheiratet. Dies ergibt eine Gesamtwertung von +1 Punkt.