Vollzugsakten Bd. 4): Item 1: Zusammenleben mit beiden biologischen Eltern bis zum 16. Lebensjahr Der Explorand wuchs bis zum 16. Lebensjahr mit den biologischen Eltern auf. Dies entspricht einer Gesamtwertung von -2 Punkten. Item 2: Schulische Verhaltensprobleme (bis einschliesslich der 8. Jahrgangsstufe)