Mittels Static 2002 wurde der Beschwerdeführer in die Risikokategorie 2 von 5 eingeteilt, was einem Rückfallrisiko von 4.6-15.5% innert 5 und 5.1-21.2% innert 10 Jahren entspricht. Das Gutachten von 2016 setzt sich einzig mit FOTRES (Forensisches operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluations- System) vertieft auseinander, welches auch im Gutachten von 2021 Verwendung fand. Zusätzlich stützt sich das Gutachten von 2021 auf den Violence Risk Appraisal Guide-Revised (VRAG-R), welcher ausführlich und in nachvollziehbarer Art und Weise mit Blick auf die Beurteilung Beschwerdeführers angewandt wurde (pag. 1642-45 Vollzugsakten Bd. 4).