855 Vollzugsakten Bd. 3) verwendet, wobei das Gutachten bei diesen beiden Prognoseinstrumenten lediglich das Resultat nennt, ohne aufzuzeigen, auf welchen konkreten Überlegungen dieses jeweils basiert. Beim SORAG wurde der Beschwerdeführer in die Risikokategorie 2 von 9 eingestuft, was einem Rückfallrisiko von 15% innert 7 Jahren bzw. 12% in 10 Jahren (das Paradoxon ergibt sich aus der unterschiedlichen Einteilung der Risikogruppen) entspricht. Mittels Static 2002 wurde der Beschwerdeführer in die Risikokategorie 2 von 5 eingeteilt, was einem Rückfallrisiko von 4.6-15.5% innert 5 und 5.1-21.2% innert 10 Jahren entspricht.