Vollzugsakten Bd. 4). Aus dem betreffenden Prognoseinstrument kann vorliegend folglich (lediglich) der Schluss gezogen werden, dass beim Beschwerdeführer keine Psychopathie vorliegt und das Instrument im Übrigen für die Bewertung der Rückfallprognose als unbeachtlich erscheint (allerdings sind gewisse Items aus dem PCL-R für den VRAG-R erheblich). Im Gutachten von 2016 wurden einmalig der «Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG)» (Vorgänger des VRAG-R; pag. 854 Vollzugsakten Bd. 3) sowie Static 2002 (pag. 855 Vollzugsakten Bd. 3)