Vollzugsakten Bd. 3). Dr. med. D.________ verneinte betreffend die Gewaltdelikte im Jahr 1984 eine sexuell sadistische Tatmotivation, sondern sie erachtete in erster Linie die organische Persönlichhkeitsstörung als tatrelevant. Sie zog ausserdem einen Zusammenhang zwischen der organischen Störung und dem Ereignis im Dezember 2019, als der Beschwerdeführer einen Mitinsassen mit einem Billiardstock angriff (pag. 1660 Vollzugsakten Bd. 4).