Für das Vorhandensein einer sexuellen Devianz nach ICD-10 wurden keine festen Anhaltspunkte gefunden (pag. 441 Vollzugsakten Bd. 2). Dr. med. O.________ bestätigte die Störung in seinem Gutachten vom 15. Juni 2016, kam aber zum Schluss, es handle sich um eine organische Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F07.0; pag. 866 ff. Vollzugsakten Bd. 3). Auch er erkannte keine eigenständige Pädophilie bzw. sexuelle Devianz. Hingegen seien eine pädosexuelle Devianz und Tötungsbereitschaft als deliktsrelevante Persönlichkeitsmerkmale zu definieren (pag. 869 und 870 ff. Vollzugsakten Bd.3).