21 dargestellt sein (Urteile des Bundesgerichts 6B_595/2021 vom 24. Juni 2022 E. 5.3.3; 6B_567/2020 vom 6. Dezember 2021 E. 2.3.3, nicht publ. in: BGE 148 IV 57; 6B_1237/2015 vom 25. Februar 2016 E. 1.3.3 mit Hinweis 6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.4 mit weiteren Hinweisen). Die Anwendung möglichst vieler oder mehrerer Instrumente in einer prognostischen Beurteilung erhöht die Sicherheit der Prognose nicht. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Verfahren anzuwenden, sondern diejenigen, welche für den Einzelfall am besten geeignet sind.