gerichts 6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.2 mit weiteren Hinweisen). (Urteil (Bundesgericht) 6B_595/2021 vom 24.06.2022 E. 5.3.3) Das Bundesgericht anerkennt in seiner Rechtsprechung, dass bei der Begutachtung im Grundsatz Methodenfreiheit besteht. Die Wahl der Methode muss aber begründet sein. Die wissenschaftlichen Standards müssen eingehalten und die Schlussfolgerungen transparent sowie für die Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar