Der zitierten Literaturstelle von HEER/HABERMEYER sind Ausführungen zum Prognosekriterium zu entnehmen, demgegenüber aber keine Überlegungen diesbezüglich, dass ein «Minus» bei den Anlasstaten mit einem «Plus» bei der Legalprognose kompensiert werden könnte. Gestützt auf den zitierten Entscheid erscheint die Anordnung einer Verwahrung trotz eines «zweifelhaften» Anlassdelikts vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich zumindest möglich.