64 StGB nach derzeitiger Rechtsprechung nicht erreichen. 5.11 Unbesehen davon ist immerhin festzuhalten, dass das Bundesgericht in seinem Urteil 6B_1076/2021 vom 28. Oktober 2021 eingeräumt hat, dass im (damals) vorliegenden Fall die Anlasstaten als solche und für sich genommen unter dem Ge-