64 StGB namentlich in mehrerlei Hinsicht noch einmal deutlich tiefer, als dies etwa im Urteil des Bundesgerichts 6B_1076/2021 vom 28. Oktober 2021 (vgl. Sachverhalt A) der Fall war. So wurde der Täter im betreffenden Anlassurteil neben dem Ausgreifen eines minderjährigen Mädchens, welches sich auf dessen Anweisung hin zuvor entblösst hatte, auch wegen versuchter sexueller Handlung sowie Nötigung verurteilt, weil er dem Mädchen vorgespielt hatte, er wäre Polizist, und es unter der Ausnützung dieser Machtstellung aufgefordert hatte, ihn oral zu befriedigen.