16 Würdigung durch die Kammer 5.9 Dem Beschwerdeführer ist vorab Recht zu geben, dass eine erneute Verurteilung zu einer Verwahrung für seine Delikte im Jahr 1984 grundsätzlich Art. 5 Ziff. 1 Bst. a EMRK (ne bis in idem) verletzen würde. Die betreffende Massnahme gemäss Art. 43 aStGB wurde mit Verfügung vom 28. November 2002 wegen der günstigen Entwicklung aufgehoben (pag. 341 Vollzugsakten Bd. 1).