64 Abs. 1 StGB von vornherein ausser Betracht (Urteil des Bundesgerichts 6B_109/2013 vom 19. Juli 2013 E. 4.3.1). So genügte auch das nachfolgend beschriebene Verhalten etwa den Anforderungen an die Erheblichkeitsschwelle nicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_746/2016 vom 8. Dezember 2016 E. 1.3 ff.): Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2001 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Belästigung und Pornografie verurteilt, da er in seiner Wohnung den Penis eines 14-jährigen Knaben über der Hose berührt hatte, als er sich mit diesem zusammen einen Actionfilm ansah.