von seinen Opfern jedoch keine konkrete sexuelle Handlung verlangt bzw. eine solche in Aussicht gestellt. Jedoch hat er bei seinen Handlungen bereits eine Grenze überschritten, indem er die Mädchen unter der Kleidung gar im Intimbereich berührte, wodurch er nicht nur «Hands-off», sondern eben auch bereits «Hands-on» Delikte beging. Den weiteren Verlauf seiner Handlungen überliess er dem Zufall, wobei er selber nicht ausschloss, dass er eines der Mädchen in schwerwiegender Weise hätte verletzen können (pag. 557 Vollzugsakten Bd. 2).