In diesem Zusammenhang ist auf die neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung hinzuweisen. Das Bundesgericht schützte in seinem Urteil 6B 1076/2021 vom 28.10.2021 die Anordnung einer Verwahrung eines vorbestraften Sexualstraftäters, der sich gegenüber einem 12-jährigen Mädchen als Zivilpolizist ausgegeben, dieses angehalten hatte und ihm sagte, dass es eine Busse bezahlen müsse, weil es ohne Helm und ohne Licht unterwegs sei. Er sagte dem Mädchen, dass es die Busse auch anders bezahlen könne, nämlich indem es ihm «eins blase». Er begann seine Hose zu öffnen, worauf das Mädchen flüchtete.