A.________ wurde am 24.06.2013 vom Obergericht des Kantons Bern wegen mehrfach begangener sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen (pag, 385 ff., 442 ff. und 461 Vollzugsakten Bd. 2). Der Verurteilung lag zusammenfassend der folgende Sachverhalt zugrunde: A.________ sprach am 23.08.2011 am Badestrand in der Region Von E.________ drei unter einem Baum spielende Mädchen an. Es handelte sich dabei um die 7-jährige F.________ die 4-jährige G.________ und die 5-jährige H.________ Er sagte ihnen, dass sie hübsch seien und berührte sie in der Folge mit den Händen unter den Kleidern am Bauch und am Rücken sowie im Genitalbereich.