Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verlängerte gemäss Beschlussdispositiv vom 25. November 2016 die «mit Urteil des Obergerichtes des Kantons Bern vom 24.06.2013» angeordnete stationäre Massnahme um weitere 5 Jahre. Den Erwägungen ist zwar zu entnehmen, dass das Regionalgericht in Anwendung der damaligen Rechtsauffassung wie die BVD davon ausging, die Höchstdauer der Massnahme werde am 29. November 2016 erreicht.