Die BVD beantragten die Abweisung der Beschwerde sowie die Tragung der Verfahrenskosten durch den Kanton Bern (pag. 353). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die teilweise Gutheissung der Beschwerde und die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme unter hälftiger Teilung der Verfahrenskosten (pag. 355). Der Kammervorsitzende eröffnete den Parteien mündlich den Beschluss der Beschwerdekammer (pag. 349). Prozessuales