ebenfalls zur Verhandlung vorgeladen (pag. 269 ff.). Am 16. Juni 2022 wurde den Parteien zur Kenntnis gebracht, dass sich die Beschwerdekammer anstelle der Verwahrung auch die Anordnung einer anderen Massnahme vorbehält (pag. 279 f.) 1.8 Mündliche Verhandlung Am 15. Juli 2022 fand die oberinstanzliche Parteiverhandlung statt (pag. 309 ff.). Der Beschwerdeführer erneuerte seine Anträge gemäss der Beschwerde vom 18. Februar 2022 (pag. 339). Die BVD beantragten die Abweisung der Beschwerde sowie die Tragung der Verfahrenskosten durch den Kanton Bern (pag.