Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 21. März 2022 auf Verfahrens- oder Beweisanträge (pag. 191). Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer verfügte am 7. April 2022 die Einholung eines aktuellen Vollzugsberichts und stellte die Durchführung einer Terminumfrage in Aussicht (pag. 193 f.). Mit Verfügung vom 10. Mai 2022 wurden die Parteien durch die Verfahrensleitung zur mündlichen Verhandlung vom 15. Juli 2022 vorgeladen (pag. 237 ff.). Gemäss Verfügung bzw. mit Vorladung vom 8. Juni 2022 wurde die Gutachterin Dr. med. D.________ ebenfalls zur Verhandlung vorgeladen (pag.