Hauptakten). Die Beschlussbegründung vom 4. Februar 2022 wurde dem Beschwerdeführer am 8. Februar 2022 eröffnet (pag. 248 Hauptakten) 1.7 Beschwerdeverfahren Am 18. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer gegen den Beschluss vom 4. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (Ziff. 1) sowie die Abweisung des Antrags der BVD vom 29. April 2021, eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Beurteilung zurückzuweisen (Ziff.