Mit Eingabe vom 7. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (pag. 23 Hauptakten). Am 04. November 2021 fand vor dem Kollegialgericht des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland die Hauptverhandlung in Anwesenheit der Parteien statt (pag. 143 ff. Hauptakten). Der Beschwerdeführer und die Gutachterin Frau Dr. med. D.________ wurden einvernommen (vgl. das Protokoll pag. 177-179 Hauptakten). Der Beschluss des Gerichts wurde den Parteien am 4. November 2021 mündlich eröffnet und begründet und im Dispositiv schriftlich abgegeben (pag. 184 ff. Hauptakten).