Hauptakten). Die Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer wurde in der Folge auf Antrag der BVD mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 13. August 2021 schliesslich bis zum 4. November 2021 verlängert (pag. 49 ff. Hauptakten). 1.5 Notwendige Verteidigung Mit Verfügung vom 11. Mai 2021 wurde Rechtsanwalt B.________ gestützt auf Art. 132 Bst. b StPO als notwendiger bzw. amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt (pag. 65 f. Hauptakten). 1.6 Erstinstanzliches Verfahren Mit Eingabe vom 7. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (pag.