386 Vollzugsakten Bd. 2). Das Obergericht des Kantons Bern stellte mit Urteil SK 12 298 vom 24. Juni 2013 fest, dass das vorinstanzliche Urteil in Bezug auf den Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten in Rechtskraft erwachsen war (pag. 482 Vollzugsakten Bd. 2). Zudem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung gemäss Art.