525 Vollzugsakten Bd. 2). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. August 2012 wurde er wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 98 Tagen verurteilt. Weiter wurde eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 3 StGB angeordnet (pag. 386 Vollzugsakten Bd. 2).