Die Gesamtdelikts- bzw. schadenssumme lässt sich den Akten nicht ohne weitere entnehmen, es bestehen allerdings Hinweise darauf, dass zumindest die Schadenssumme im sechsstelligen Bereich liegen dürfte (vgl. etwa den Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. März 2020). Aufgrund der Art und Weise der Begehungen (hauptsächlich Ausräumen von betrieblich genutzten Räumlichkeiten sowie Kellern) resultiert aus den jeweiligen Einzelbegehungen regelmässig eine Delikts- bzw. Schadenssumme von mehreren hundert bis zu wenigen tausend Franken. Daraus ergibt sich für den einzelnen